Datenschutzerklärung
Allgemeine Reisebedingungen von Pieper Erlebnisreisen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen Pieper Erlebnisreisen, Inhaberin Britta Pieper („Pieper Erlebnisreisen“) und dem Rei- senden (m/w/d), dem „Kunden“, bei welchen Pieper Erlebnisreisen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gel- ten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung. Bei Buchung einer Pau- schalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbeson- dere das Formblatt zur Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) verbindlich an. Hat Pieper Erlebnisreisen dem Kunden auf Anfrage, die auch elektronisch vorgenommen werden kann, eine individuelle Reiseausschreibung erstellt, bildet diese die Grundlage der Buchung sowie diese ARB.
2.2 Der Buchungsauftrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Er erfolgt durch den Kunden auch für alle im Buchungsauftrag aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch Pieper Erlebnisreisen zustande. Pieper Erlebnisreisen bestätigt den Vertragsschluss dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail (in Papier nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Pieper Erlebnisreisen mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen
2.5 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Pieper Erlebnisreisen weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der ARB ist stets möglich (siehe Ziff. 8.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Bezahlung der Reise
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vier Wochen vor vertraglichem Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht,
dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Pieper Erlebnisreisen eingegan- gen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Pieper Erlebnisreisen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor dem Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis unverzüglich fällig und nach Erhalt des Sicherungsscheines zu zahlen.
3.2 Maßgeblich für eine rechtzeitige Zahlung des Kunden ist der Eingang der Gutschrift bei Pieper Erlebnisreisen. Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Pieper Erlebnisreisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Pieper Erlebnisreisen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, der sich der Höhe nach an Ziff. 6.2 und 6.3 orientiert.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise im Prospekt / Internetprospekt und aus den auf diese bezugnehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung. Bei Erstellung eines individuellen Reiseprogramms für den Kunden bildet dieses die Grundlage für den Leistungsinhalt von Pieper Erlebnisreisen in Verbindung mit der Reisebestätigung an den Kunden.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Pieper Erlebnisreisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Pieper Erlebnisreisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Pieper Erlebnisreisen führt.
5.2 Pieper Erlebnisreisen behält sich ausdrücklich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann etwa der Fall sein bei Änderungen von Transfer- und Flugzeiten durch die Fluggesellschaft um bis zu 4 Stunden, erforderlichen Routenänderungen, auch von einzelnen Flugstrecken oder Transfers, den Austausch einer Fluggesellschaft, je in zumutbarem Umfang, insbesondere auch wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen oder Dritten, notwendigen Änderungen von Zeitpunkt und Reihen-
folge der Programmpunkte, Erweiterung oder Verkleinerung von Gruppen in zumutbarem Umfang oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumut- barem Umfang, auch bei Personenänderungen (Austausch Reiseleiter/in bei Erkrankung oder Verhinderung). Pieper Erlebnisreisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Pieper Erlebnisreisen sie nicht einseitig vornehmen. Pieper Erlebnisreisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Pieper Erlebnisreisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unter- breitet werden. Kann Pieper Erlebnisreisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann Pieper Erlebnisreisen dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Pieper Erlebnisreisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 Pieper Erlebnisreisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer an- deren Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Pieper Erlebnisreisen den Kun- den nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Pieper Erlebnisreisen. Dem Kun- den wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann Pieper Erlebnisreisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Pieper Erlebnisreisen behält sich vor, die Stornierungsentschädigung pauschaliert oder konkret zu berechnen. In Bezug auf die pauschalierte Berechnung hat Pieper Erlebnisreisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Pieper Erlebnisreisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
am Tag des Reisbeginns / bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass Pieper Erlebnisreisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pau- schalen entstanden ist.
6.3 Pieper Erlebnisreisen behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann Pieper Erlebnisreisen eine Umbuchungsentschädigung von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind nach Einwilligung von Pieper Erlebnisreisen ausschließlich bis zum 31. Tag vor Reisebeginn möglich. Umbuchungswünsche nach dieser Frist sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Pieper Erlebnisreisen dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hat.
6.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Pieper Erlebnisreisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Pieper Erlebnisreisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber Pieper Erlebnisreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Pieper Erlebnisreisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
6.6 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von Pieper Erlebnisreisen über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch der Reiseveranstalterin entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.
6.7 Versicherungen: Pieper Erlebnisreisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, über die Pieper Erlebnisreisen den Kunden gerne informiert oder die Pieper Erlebnisreisen ihm vermittelt. Ferner empfiehlt Pieper Erlebnisreisen bei allen Reisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Pieper Erlebnisreisen ihm ordnungs- gemäß angeboten hat, aus Gründen, die er ausschließlich selbst zu vertreten hat (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise oder Krankheit), nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
8.1 Pieper Erlebnisreisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie diese Zahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn von Pieper Erlebnis- reisen gegenüber dem Kunden zu erklären,
8.2 Pieper Erlebnisreisen kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Pieper Erlebnisreisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
9. Haftung und Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Pieper Erlebnisreisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Kündigung des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von Pieper Erlebnisreisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Pieper Erlebnisreisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Pieper Erlebnisreisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Pieper Erlebnisreisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Pieper Erlebnisreisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Pieper Erlebnisreisen Abhilfe durch an- gemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Ta- gen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber Pieper Erlebnisreisen anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Pieper Erlebnisreisen innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzende, angemessene Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Pieper Erlebnisreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Rei- senden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Pieper Erlebnisreisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
10.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Schadensminderungspflicht).
10.5 Reiseleiter und / oder Vertreter von Pieper Erlebnisreisen vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für und gegen Pieper Erlebnisreisen anzuerkennen.
10.6 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Pieper Erlebnisreisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Pieper Erlebnisreisen diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Pieper Erlebnisreisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlan- gung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vor- geschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, Pieper Erlebnisreisen hat ihre Informations- und Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt oder sonst gegen vertragliche Pflichten schuldhaft verstoßen. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Pieper Erlebnisreisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet die Reiseveranstalterin nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
13. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Pieper Erlebnisreisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website (www.pieper-erlebnisreisen.de/datenschutz/) und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Pieper Erlebnisreisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Seine Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kun- den auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@pieper-erlebnisreisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Pieper Erlebnisreisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an info@pieper-erlebnisreisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Pieper Erlebnisreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes, oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Pieper Erlebnisreisen vereinbart.
14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Pieper Erlebnisreisen nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalterin: Pieper Erlebnisreisen, Inhaberin Britta Pieper, Michaelsbergstr. 19A, 76646 Bruchsal, Tel. 07257-9304037, E-Mail: info@pieper-erlebnisreisen.de; USt.-ID: DE346052643. Wesentliche Merkmale der Dienst- leistung: Reiseveranstaltung. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:29 031511992, räumlicher Geltungsbe- reich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Pieper Erlebnisreisen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de