Datenschutzerklärung
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde (nachfolgend: Kunde) dem Reiseveranstalter Pieper Erlebnisreisen (nachfolgend: Pieper Erlebnisreisen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Pieper Erlebnisreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Pieper Erlebnisreisen bestätigt dem Kunden daraufhin den Vertragsabschluss mit einer Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Pieper Erlebnisreisen vor, an das Pieper Erlebnisreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises oder durch widerspruchloses Antreten der Reise erklärt.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Pieper Erlebnisreisen ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Pieper Erlebnisreisen den Kunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.
2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 8.1. abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis (sofern keine Absage nach Ziffer 8.1. mehr erfolgen kann) sofort bei Vertragsabschluss fällig.
2.4 Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang der Gutschrift bei Pieper Erlebnisreisen. Werden die fällige An- oder Restzahlung des Reisepreises trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, ist Pieper Erlebnisreisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 5.2.) zu verlangen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Werden nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages notwendig, die von Pieper Erlebnisreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diese nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Pieper Erlebnisreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, Sprachnachricht etc.) klar und verständlich zu informieren. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
a) die Änderung anzunehmen,
b) unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
c) oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Pieper Erlebnisreisen eine solche Reise angeboten hat.
Pieper Erlebnisreisen informiert zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
4. Preisänderung
4.1 Gemäß §§ 651f und g BGB behält sich Pieper Erlebnisreisen vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern:
zu a)
• Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden
• In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten)
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Pieper Erlebnisreisen vom Kunden verlangen.
Zu b)
• Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und
Touristenabgaben Pieper Erlebnisreisen gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden
weitergegeben werden.
Zu c)
• Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reise für Pieper Erlebnisreisen verteuert.
Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss Pieper Erlebnisreisen den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger darüber informieren. Die Unterrichtung des Kunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
4.2 Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 4.1) verringern bzw. ändern und dies bei Pieper Erlebnisreisen zu niedrigeren Kosten führt.
4.3 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Pieper Erlebnisreisen informiert den Kunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Pieper Erlebnisreisen kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von Pieper Erlebnisreisen bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Pieper Erlebnisreisen bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Pieper Erlebnisreisen kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4.4 Soweit Pieper Erlebnisreisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Pieper Erlebnisreisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
5. Rücktritt & Umbuchung durch den Kunden, Ersatzreisende
5.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Pieper Erlebnisreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Pieper Erlebnisreisen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Hierzu hat Pieper Erlebnisreisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Pieper Erlebnisreisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %;
– vom 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %;
– vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %;
– vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %;
– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtpreises.
5.3 Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Pieper Erlebnisreisen geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Pieper Erlebnisreisen seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Pieper Erlebnisreisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Pieper Erlebnisreisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet.
Im Fall des Rücktritts ist Pieper Erlebnisreisen zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
Pieper Erlebnisreisen behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Pieper Erlebnisreisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. Die geforderte Entschädigung wird Pieper Erlebnisreisen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaig möglichen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.4 Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Pieper Erlebnisreisen keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Pieper Erlebnisreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Pieper Erlebnisreisen hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
5.6 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Pieper Erlebnisreisen kann eine solche Versicherung vermitteln.
6. Umbuchung
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Pieper Erlebnisreisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
6.2 Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch Umbuchungen vorgenommen, kann Pieper Erlebnisreisen ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 31. Tag vor Reiseantritt möglich.
6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Pieper Erlebnisreisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Pieper Erlebnisreisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl
8.1 Pieper Erlebnisreisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Pieper Erlebnisreisen beim
Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Pieper Erlebnisreisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Pieper Erlebnisreisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1 Pieper Erlebnisreisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Pieper Erlebnisreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Pieper Erlebnisreisen beruht.
9.2 Kündigt Pieper Erlebnisreisen, so behält Pieper Erlebnisreisen den Anspruch auf den Reisepreis; Pieper Erlebnisreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Pieper Erlebnisreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde gemäß §651k BGB Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Pieper Erlebnisreisen oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Pieper Erlebnisreisen dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
10.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Pieper Erlebnisreisen keine Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Pieper Erlebnisreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Pieper Erlebnisreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Pieper Erlebnisreisen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
11.2 Vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und Pieper Erlebnisreisen, wenn sie von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene wurden. Für solche Leistungen übernimmt Pieper Erlebnisreisen keine Haftung.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Pieper Erlebnisreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
11.4 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Pieper Erlebnisreisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12. Informationspflichten über Identität des Luftfahrtunternehmens
Pieper Erlebnisreisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Pieper Erlebnisreisen diejenige Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite zu finden:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_de
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Pieper Erlebnisreisen informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn Pieper Erlebnisreisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Pieper Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Pieper Erlebnisreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Pieper Erlebnisreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden von Pieper Erlebnisreisen wird gewahrt.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Pieper Erlebnisreisen und die entsprechenden Rechte des Kunden finden sich unter:
www.pieper-erlebnisreisen.de/datenschutz/
Auf Verlangen sendet Pieper Erlebnisreisen dem Kunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.
15. Gerichtsstand & Rechtswahl
15.1 Auf dem zwischen dem Kunden und Pieper Erlebnisreisen geschlossenem Vertrag und auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Pieper Erlebnisreisen im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2 Der Gerichtsstand von Pieper Erlebnisreisen ist der Firmensitz in Bruchsal.
15.3 Für Klagen von Pieper Erlebnisreisen gegen den Kunden des Reisevertrages ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Pieper Erlebnisreisen vereinbart.
16. Schlichtungsverfahren
Pieper Erlebnisreisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Sollte nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend werden, wird Pieper Erlebnisreisen den Kunden darüber informieren.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.
17.2 Stand dieser Bedingungen ist Oktober 2021.
18. Reiseveranstalter
Pieper Erlebnisreisen
Michaelsbergstr. 19A
76646 Bruchsal
Mail info@pieper-erlebnisreisen.de
Telefon +49 7257 9304037